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   LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17   

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https://dejure.org/2018,17021
LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,17021)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.04.2018 - 6 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,17021)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. April 2018 - 6 Sa 361/17 (https://dejure.org/2018,17021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Krankheitsbedingte Kündigung - milderes Mittel - Verhältnismäßigkeit

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, krankheitsbedingt, Kurzerkrankungen, häufige, BEM, Eingliederungsmanagement, betriebliches Eingliederungsmanagement, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ermittelte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2
    Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund; Kündigung als "ultima ratio-Maßnahme"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BEM-Ergebnisse und ihre Umsetzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Die Kündigung ist an den Grundsätzen zu messen, die der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung wegen häufiger (Kurz-) Erkrankungen entwickelt hat (vgl. BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 16 f mwN).

    Im Rahmen der auf der dritten Stufe gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 16).

    Treten während der letzten Jahre vor der Kündigung regelmäßig mehrere (Kurz-) Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 17).

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten in der Vergangenheit dazustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 17; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 17).

    Selbst, wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 20; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - Rn 26).

    Der Wegfall einzelner Erkrankungen stellt die generelle Anfälligkeit nicht in Frage (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 26).

    Neben der Umgestaltung des Arbeitsplatzes kommt die Weiterbeschäftigung auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz als milderes Mittel in Betracht, um so Fehlzeiten zu reduzieren (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 -).

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten in der Vergangenheit dazustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 17; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 -).

    Selbst, wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert (BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 - Rn 20; 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - Rn 26).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Da das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 23.11.2016 nicht aufgelöst worden ist, ist die Klägerin gemäß den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 27.02.1985 (GS 1/84) aufgestellten Grundsätzen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits weiter zu beschäftigen.
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Die Beklagte erkennt richtig, dass diese Beeinträchtigungen sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen können, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (so BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08 - Rn 15).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06

    Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Eine Kündigung ist durch Krankheit nicht "bedingt", wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder Verringerung künftiger Fehlzeiten gibt (BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - Rn 24).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.04.2018 - 6 Sa 361/17
    Darin liegt nicht die Behauptung, die Ärzte hätten ihre gesundheitliche Entwicklung bezüglich der die Prognose tragenden Erkrankungen im Kündigungszeitpunkt positiv beurteilt (vgl. BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 -).
  • ArbG Stuttgart, 12.02.2020 - 4 Ca 6774/19

    Die Regeln des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM

    Kündigt er, ohne das versucht zu haben, muss er darlegen, warum die Maßnahme entweder undurchführbar war oder selbst bei einer Umsetzung nicht zu einer Reduzierung der Ausfallzeiten geführt hätte (LAG Schleswig-Holstein 11.04.2018 - 6 Sa 361/17 - Rn. 54 ff; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch/Linck § 131 Rn 9).
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